Dr. Thomas Hahn
Rechtsanwalt
- 2023 Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs „Urheber- und Medienrecht“ zum Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse gemäß §§ 4, 14j Fachanwaltsordnung (Voraussetzung für den späteren Erwerb des Titels „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“)
- seit 2014 als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Vereine und Verbände selbständig
- bis 2013 als Geschäftsführer im politischen Bereich tätig
- 2012 Promotion zum Dr. jur. an der Universität Bayreuth
- 2005 als Rechtsanwalt zugelassen
- 2002-2004 Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Bamberg
- 1996-2002 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Regensburg und Bayreuth
- Mitglied in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V., im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., im Berliner Anwaltsverein und in der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein